Beitragsordnung

(zuletzt geändert durch Beschluss der Mitgliederversammlung 25. Oktober 2023)

Die Mitgliederversammlung hat am 6. Juni 2016 folgende Ausnahmeregelung beschlossen:

Personen mit eingeschränkter finanzieller Leistungskraft (z. B. Kinder, Schüler, Studenten und Azubis, Sozialhilfeempfänger und Arbeitslose) können für einen festgelegten Zeitraum auf Antrag vom Mitgliedsbeitrag freigestellt werden. Der Antrag erfolgt schriftlih mit der Beitrittserklärung. Über die Freistellung von Beitragspflicht aus den oben genannten Gründen entscheidet der Vorstand.

I. Grundlage

Grundlage für die Regelungen in dieser Beitragsordnung ist der § 10 der Satzung in der Fassung vom 17.11.2015.

II. Solidaritätsprinzip

Die Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins ist das Beitragsaufkommen der Mitglieder. Der Verein ist daher darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beitragspflichten in vollem Umfang und pünktlich erfüllen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber seinen Mitgliedern erbringen.

III. Beschlussfassung und Bekanntgabe

  1. Die Mitgliederversammlung hat gem. § 10 der Satzung in ihrer Sitzung am 06.06.2016 die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen.
  2. Die Beitragsordnung wird mit dem Protokoll der Mitgliederversammlung verschickt und tritt damit in Kraft.
  3. Mitglieder, die nach diesem Zeitpunkt dem Verein beitreten, erhalten diese Beitragsordnung als Bestandteil der Beitrittserklärung ausgehändigt. Damit ist sie auch für neue Mitglieder verbindlich.

IV. Regelungen

  1. Die Höhe der einzelnen Beiträge wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen und gilt für die Zukunft bis zum 31.12. des Folgejahres.
    Fasst die Mitgliederversammlung keinen neuen Beschluss, verlängert sich die Wirksamkeit um ein weiteres Jahr.
  2. Die Höhe der einzelnen Beiträge wird auf 24,00 Euro Jahresbeitrag pro Mitglied festgesetzt.
  3. Die Mitglieder sind verpflichtet, Anschriften- und Kontenänderungen umgehend schriftlich der Geschäftsstelle mitzuteilen. Werden die Änderungen nicht mitgeteilt, können dem Verein daraus keine Nachteile entstehen.
  4. Unabhängig vom Vereinseintrittsdatum neuer Mitglieder ist der volle Jahresbeitrag zu zahlen.
  5. Der Austritt aus dem Verein ist nur zum Ende eines Jahres möglich. Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, verlängert sich die Mitgliedsschaft und damit die Pflicht zur Beitragszahlung um ein weiteres Jahr.
  6. Alle Beiträge des Vereins sind auf das Beitragskonto des Vereins zu zahlen. Die Bankverbindung lautet IBAN DE27 3706 9520 4204 0850 19 VR Bank Rhein-Sieg
  7. Alle Vereinsbeiträge sind zum 30.04. des Jahres fällig.
  8. Bei Überschreitung des Zahlungsziels werden Mahngebühren erhoben.
  9. Für Teilnehmer an Kursen des Vereins gelten gesonderte Gebühren, die nicht mit dem Mitgliedsbeitrag abgegolten sind. Die Höhe der Gebühren wird je nach Kurs vom Vorstand festgelegt.
  10. Die Beiträge des Vereins werden durch Abbuchungsermächtigung im Lastschriftverfahren erhoben. Die Ermächtigung kann vom Mitglied jederzeit widerrufen werden. Es gelten die banküblichen Verfahrensregeln.